Mittwoch, 22. Mai 2013
Auch der schönste Job geht einmal zu Ende

In früheren Zeiten kam es oft vor, dass Menschen von der Lehre bis zur Rente in derselben Firma arbeiteten. Solche jahrzehntelangen Verbindungen sind heutzutage eher die Ausnahme als die Regel. Häufigere Jobwechsel sind längst kein Makel mehr, sondern Normalität. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dann können sie einen so genannten Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Er regelt das einvernehmliche Ende des Arbeitsverhältnisses. Solche Regelungen sind allerdings relativ selten. In den meisten Fällen kommt es zu einer einseitigen Kündigung Arbeitsvertrag, wobei der Impuls häufig vom Arbeitgeber ausgeht. Betroffene Mitarbeiter wenden sich dann an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Bei einer Kündigung Arbeitsvertrag braucht man einen guten Anwalt

So manche Kündigung Arbeitsvertrag hält vor Gericht nicht stand, weil der Arbeitgeber einen Formfehler begangen oder sich nicht an die geltenden Gesetze gehalten hat. Als juristischer Laie erkennt man diese Fehler allerdings häufig gar nicht. Deshalb ist es fast immer sinnvoll, nach einer Kündigung Arbeitsvertrag zunächst einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Der Jurist kann den Arbeitsvertrag und die Kündigung überprüfen. Er findet dann häufig den einen oder anderen Ansatzpunkt für eine passende Erwiderung im Namen seines Mandanten. Das kann die Kündigung in vielen Fällen nicht aus der Welt schaffen, die Verhandlungsposition für einen möglichen Gang vors Arbeitsgericht aber deutlich verbessern.

Eine Kündigung Arbeitsvertrag ist auf verschiedene Weise möglich. Grundsätzlich ist es für einen Arbeitnehmer leichter, das Arbeitsverhältnis zu beenden, als für den Arbeitgeber. Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung, die innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen zu erfolgen hat, und einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung. Diese Variante wird insbesondere dann gewählt, wenn sich der Mitarbeiter etwas hat zu Schulden kommen lassen und wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus diesem Grund als nicht zumutbar angesehen werden kann. Ansonsten ist die ordentliche Kündigung die Regel. Auch für eine solche Kündigung Arbeitsvertrag muss es allerdings einen triftigen Grund geben, den der Arbeitgeber in seinem Kündigungsschreiben auch angeben muss. Es kann sich entweder um eine betriebsbedingte, eine personenbezogene oder eine verhaltensbezogene Kündigung handeln.

Wer eine Kündigung Arbeitsvertrag erhalten hat, egal ob ordentlich oder außerordentlich, der sollte nicht den Kopf in den Sand stecken. Wichtig ist, nun keine Zeit zu verlieren und sich möglichst schnell professionelle Hilfe zu holen. Ratsam ist daher der Gang zu einem Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Vor dem Hintergrund seiner beruflichen Erfahrung kann der Jurist in der Regel sehr rasch eine verlässliche Aussage über die Erfolgschancen einer möglichen Kündigungsschutzklage sowie über die Höhe einer möglichen Abfindung machen.